📋 Allgemeine Geschäftsbedingungen
📋 1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Treuhanddienstleistungen, Unternehmensberatung und damit verbundenen Services, die von TreuhandWerkPlus, Stampfenbachstrasse 125, 8006 Zürich, Schweiz (UID: CHE-417.825.963) erbracht werden. Vertragspartner ist das Unternehmen TreuhandWerkPlus, vertreten durch die Geschäftsführung.
Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen TreuhandWerkPlus und dem Auftraggeber. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von TreuhandWerkPlus anerkannt. Mit der Beauftragung unserer Dienstleistungen erklärt sich der Auftraggeber mit diesen AGB einverstanden.
🎯 2. Leistungsumfang und Dienstleistungen
TreuhandWerkPlus bietet umfassende Treuhanddienstleistungen für kleine und mittlere Unternehmen, einschliesslich aber nicht beschränkt auf:
- Laufende Buchhaltung und Kontenführung
- Erstellung von Jahresabschlüssen und Bilanzierungen
- Mehrwertsteuer-Abrechnungen und Steuerberatung
- Lohn- und Gehaltsabrechnungen
- Finanzanalyse und Controlling
- Budgetplanung und Liquiditätsmanagement
- Compliance-Beratung und Risikobeurteilung
Der konkrete Leistungsumfang wird im jeweiligen Treuhandvertrag oder Auftrag spezifiziert. Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet und bedürfen der vorherigen Absprache.
💰 3. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise für unsere Dienstleistungen sind in den jeweiligen Angeboten oder Verträgen festgelegt. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und schliessen die gesetzliche Mehrwertsteuer ein, soweit diese anfällt.
Rechnungen sind binnen 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. berechnet. TreuhandWerkPlus behält sich vor, bei Zahlungsverzug die weitere Leistungserbringung einzustellen, bis die ausstehenden Beträge beglichen sind.
Preisanpassungen behalten wir uns vor, insbesondere bei Änderungen der gesetzlichen Bestimmungen, Steuersätze oder bei erheblichen Kostensteigerungen. Preiserhöhungen werden dem Auftraggeber mindestens 30 Tage im Voraus schriftlich mitgeteilt.
⏰ 4. Leistungserbringung und Termine
Wir führen alle beauftragten Dienstleistungen mit der erforderlichen Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen aus. Termine und Fristen werden nach Möglichkeit eingehalten, sind jedoch nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung als verbindlich anzusehen.
Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen oder fehlender Mitwirkung des Auftraggebers gehen nicht zu Lasten von TreuhandWerkPlus. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle erforderlichen Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
Die Zusammenarbeit erfolgt ausschliesslich auf Basis schweizerischen Rechts und unter Beachtung aller geltenden Gesetze und Vorschriften im Bereich Treuhandwesen und Steuern.
🔒 5. Vertraulichkeit und Datenschutz
TreuhandWerkPlus verpflichtet sich zur absoluten Vertraulichkeit bezüglich aller Informationen, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt werden. Diese Verschwiegenheitspflicht gilt über das Ende der Geschäftsbeziehung hinaus.
Der Umgang mit personenbezogenen Daten erfolgt ausschliesslich nach den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des schweizerischen Datenschutzgesetzes. Einzelheiten regelt unsere separate Datenschutzerklärung.
Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers oder soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. gegenüber Steuerbehörden).
🔄 6. Rückgabe- und Erstattungsregelung
Für unsere Treuhanddienstleistungen gelten folgende Rückgabe- und Erstattungsbestimmungen:
💰 6.1 Nicht erstattungsfähige Beratungsgebühr
Eine einmalige Beratungsgebühr in Höhe von CHF 275 für die initiale Bestandsaufnahme und Einrichtung der Treuhandstrukturen ist in jedem Fall nicht erstattungsfähig. Diese Gebühr deckt die Analyse Ihrer Geschäftsprozesse, die Einrichtung der Verwaltungsstruktur und die erste Beratungssitzung ab.
📅 6.2 Anteilige Erstattung bei laufenden Dienstleistungen
Bei monatlichen oder jährlichen Servicepaketen können nicht genutzte Zeiträume anteilig erstattet werden, wobei die nicht erstattungsfähige Beratungsgebühr von CHF 275 abgezogen wird. Die Erstattung erfolgt nur für vollständige Monate ab dem Monat der Kündigung.
⏸️ 6.3 Aussetzung mit reduzierter Gebühr
Mandanten können ihre Treuhanddienstleistungen für maximal 3 Monate aussetzen, wobei eine reduzierte Gebühr von 40% der monatlichen Kosten anfällt, um die Datenarchivierung und den Wiedereinstieg zu gewährleisten.
🔧 6.4 Anpassung von Dienstleistungspaketen
Bestehende Servicepakete können nach einer Mindestlaufzeit von 6 Monaten angepasst werden (Upgrade oder Downgrade). Bei einem Downgrade erfolgt die Anpassung zum nächsten Abrechnungszeitraum.
⚡ 6.5 Entschädigung bei Serviceunterbrechungen
Bei unvorhersehbaren Serviceunterbrechungen unsererseits, die länger als 7 Arbeitstage dauern, gewähren wir eine proportionale Gutschrift oder Verlängerung der Dienstleistung.
🌪️ 6.6 Höhere Gewalt
Bei Ereignissen höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen) können Dienstleistungen ohne Entschädigungsanspruch vorübergehend eingestellt werden. Eine anteilige Erstattung erfolgt nur bei dauerhaften Einstellungen.
Erstattungsanfragen sind schriftlich an abrechnung@treuhandwerkplus.com zu richten. Die Bearbeitung erfolgt innerhalb von 10-14 Werktagen nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen.
⚖️ 7. Haftung und Gewährleistung
TreuhandWerkPlus haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt.
Unsere Haftung für Vermögensschäden ist auf die Höhe der vereinbarten Vergütung für den jeweiligen Auftrag begrenzt, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt ein Jahr ab Ablieferung der jeweiligen Leistung.
🔚 8. Kündigung
Beide Parteien können das Vertragsverhältnis mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende kündigen, es sei denn, im Einzelvertrag ist eine andere Kündigungsfrist vereinbart.
Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei erheblicher Verletzung vertraglicher Pflichten oder bei Zahlungsverzug von mehr als 60 Tagen.
Kündigungen bedürfen der Schriftform.
⚖️ 9. Schlussbestimmungen
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Zürich, Schweiz.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.
📞 10. Kontakt
Bei Fragen zu diesen AGB können Sie sich jederzeit an uns wenden:
TreuhandWerkPlus
Stampfenbachstrasse 125
8006 Zürich, Schweiz
E-Mail: info@treuhandwerkplus.com
Telefon: +41 44 382 7194
UID: CHE-417.825.963
Letzte Aktualisierung: 28. Januar 2025